Unternehmenskaufvertrag

Ein Unternehmenskaufvertrag ist das rechtlich bindende Ergebnis aus Verhandlungen zwischen zwei Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) um ein Zielunternehmen.

Der Unternehmenskaufvertrag ist einerseits komplex und richtet sich andererseits nach den allgemeinen Gesetzen des deutschen Rechts. Diese Kombination macht den Unternehmenskauf so anspruchsvoll und sollte daher präzise vorbereitet werden.

Unternehmenskaufvertrag

Vorbereitung

Der Entschluss, das Unternehmen bzw. Unternehmensanteile zu verkaufen steht. Nachdem der Verkäufer bereits Berater für die Erstellung einer Expertise zum Unternehmen beauftragt hat, geht die Suche nach einem geeigneten Käufer bzw. nach einem geeigneten Makler los. Ein Käufer interessiert sich für den Unternehmensverkauf und wird zunächst auf seine Bonität überprüft. Fraglich ist, ob der Kauf des Unternehmens durch einen Share Deal oder einen Asset Deal erfolgt, was großen Einfluss auf den Unternehmenskaufvertrag hat.

Da bereits bei den ersten Gesprächen Informationen ausgetauscht werden, ist ein Non Disclosure Agreement ratsam, was auch in den Letter of Intent mit aufgenommen werden sollte. Nachdem beide Parteien den Letter of Intent unterschrieben haben, prüfen Experten im Rahmen der Due Diligence, der Risikoprüfung, das Unternehmen auf allen Ebenen (rechtlich, wirtschaftlich, technisch). Die Prüfung schützt den Erwerber vor Haftungsrisiken beim Unternehmenskauf, während die Gewährleistungshaftung weitere Absicherung verspricht. Im Anschluss daran wird der Wert des Unternehmens im Rahmen der Unternehmensbewertung, die nach verschiedenen Methoden erfolgen kann, ermittelt.

Unternehmenskaufvertrag

Verhandlung

Ist die Risikoprüfung abgeschlossen werden konkrete Verhandlungen über den genauen Vertragsgegenstand, den Kaufpreis, den Zeitpunkt des Übergangs und der zu übertragenden Forderungen, Rechtsverhältnisse, Arbeitsverhältnisse, Haftungen, Gewährleistungen, Zusicherungen und Garantien geführt. Im Vertrag geht es um

  • Haftung bei alten Forderungen
  • Ausschluss unerwünschter Gewährleistungsregelungen
  • Offene Steuern und andere Abgaben bzw. Nachzahlungen
  • Regelungen beim Auftreten von nachträglichen Mängeln
  • Wettbewerbsverbot des Verkäufers nach dem Verkauf des Unternehmens
  • Ausscheiden und Mitwirken des Verkäufers nach Verkauf
  • Umsetzung der Übernahme des Zielunternehmens

Trotz der Einigkeit argumentiert der Käufer auf Grundlage der Risikoprüfung über die Kaufpreishöhe, Sicherheiten und Garantien. Im Rahmen der Verhandlungen spielen Garantien eine wichtige Rolle, die vom Verkäufer für bestimmte Einzelfälle klar definiert sein müssen, um nicht beeinflussbare Umstände auszuschließen.

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Earn out

Der Earn-out beschreibt einen erfolgsabhängigen Zusatzpreis, den der Käufer der Firma zusätzlich zum Grundpreis des Unternehmens an den Verkäufer zahlt. Wie der Earn-out erfolgt, steht in der Earn-out-Klausel des Vertrags. Die Umsetzung der Earn-out-Klausel kann am Pay-Out, dem Gesamtumsatz der Firma, festgemacht werden. Dazu kann ein Zeitpunkt (Trigger-Event), ein Zeitraum nach Closing des Kaufvertrags oder ein Floor and Cap die Auszahlung an den Verkäufer auslösen. Floor und Cap bezeichnen die Untergrenze, ab dem ein Earn-out ausgezahlt wird, als auch die Obergrenze, was der Verkäufer ausgezahlt bekommen kann.

Solche Klauseln können beiden Vertragsparteien Schwierigkeiten bringen, weswegen eine anwaltliche Prüfung sowohl auf der Seite des Käufers als auch auf der Seite des Verkäufers essentiell ist. Die Klausel kommt meist bei abweichenden Vorstellungen über den Kaufpreis der Verhandlungspartner

Rücktrittsrecht des Käufers

Je nach Interessenlage gestaltet sich der Entwurf des Kaufvertrags anders. Aus Verkäufersicht sollte ein Rücktrittsrecht für den Käufer nicht eingeräumt werden, da Rückabwicklungen nicht ohne immensen Aufwand erfolgen und das weitere Fortbestehen der Firma gefährdet ist.

Für den Fall, dass der Käufer den Vertrag entwirft, enthält der Kaufvertrag meist eine Klausel zum Rücktritt sowie umfangreiche Garantieforderungen. Material Adverse Change – Klauseln (MAC-Klauseln) sind denkbar, die dem Käufer das Recht auf Rücktritt zwischen Signing (Unterschreiben des Vertrags) und Closing (Vollzug des Kaufvertrags) einräumen.

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Abschluss

Wurden an dieser Stelle eine für beide Seiten passende Vereinbarung gefunden, kommt es zum Vertragsschluss und der Vertragsabwicklung (Signing and Closing).

Aufgrund der Komplexität des Unternehmenskaufvertrags ist eine rechtliche Beratung zwingend notwendig. Wir beraten Sie gerne zu Anliegen und Fragen des Gesellschaftsrechts und begleiten Sie

  • bei der Vorbereitung des Kaufvertrags
  • in den Verhandlungen
  • beim Abschließen des Kaufvertrags

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