Der Begriff Private Equity beschreibt eine Form des privaten Beteiligungskapital und bedeutet übersetzt Eigenkapital. Dabei tätigen Private-Equity-Investoren Kapitalbeteiligungen an Unternehmen, die meist nicht an der Börse notiert sind.

Private-Equity-Investoren können sowohl private als auch institutionelle Anleger sein, die sich nicht nicht nur mit Kapital an einem Unternehmen beteiligen. Sie optimieren ebenfalls das operative Geschäft, mit dem Ziel beim Weiterverkauf eine möglichst hohe Rendite zu erwirtschaften. Mit den Investments erwarten Private-Equity-Gesellschaften höhere Renditen als bei Aktieninvestitionen.

Neben privaten Investoren formierten sich Private-Equity-Gesellschaften, die sich meist auf eine Unternehmensphase oder eine Branche spezialisieren. Sie legen mit dem Kapital der Anleger Private-Equity-Fonds an, kaufen Anteile an mehreren Zielunternehmen. Externe Investoren und Banken unterstützen die Finanzierung der Zielunternehmen.

Eine Recherche zu Private-Equity-Gesellschaften ist zunächst von Nöten, denn nicht jede Gesellschaft verfolgt den gleichen Ansatz für das Investment und der höhe der Investition. Unterschieden wird zwischen der Private Equity Form je nach Unternehmensphase, den Fokus der Branche, die Höhe der Investition und den regionalen Bezug.

Private-Equity-Gesellschaften erwerben für einen begrenzten Zeitraum Unternehmensanteile. Private Equity begrenzt sich je nach  dem geplanten Investment, was im Beteiligungsvertrag festgehalten wird.

Private Equity Investitionen in unterschiedliche Unternehmensphasen

Die Investition des Kapitals kann in unterschiedlichen Phasen des Unternehmens erfolgen: Gründungsphase, Wachstumsphase oder Umstrukturierungsphase. In der Gründungsphase eines Unternehmens spricht man auch von der Sonderform des Eigenkapitals, dem Risikokapital (Venture-Capital-Gesellschaft). Junge Unternehmen bürgen ein hohes Risiko bei der Beteiligung, versprechen im Gegenzug aber auch eine höhere Rendite, weswegen Venture-Capital-Gesellschaften Start-ups unterstützen.

Buy-outs für Unternehmen I Private Equity

Mehrheitsbeteiligungen, sogenannte Buy-outs, werden bei reifen, kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Umstrukturierungsphase (Turnaround) eingesetzt. Meist wird vom Eigentümer ein Verkauf oder eine Fusion gegenüber eines Buy-outs bevorzugt, wenn die Unternehmensnachfolge ungeklärt ist.

Während das Management Buy-out (MBO) die Übernahme des Unternehmens durch das Management beschreibt, erfolgt die Unternehmensübernahme beim Leveraged Buy-out (LBO) durch die Aufnahme von Fremdkapital, was die Rentabilität des Investors steigern soll. Im Rahmen der MBO werden die Eigentümer zu Co-Investoren, die das Management unterstützen.

Akquisition wird oft als Synonym für Buy-outs verwendet. Als besonderes Beteiligungskapital dient die Akquisitionsfinanzierung. Mit Hilfe der Akquisitionsfinanzierung werden Unternehmenskäufe finanziert, die in die Gründung einer neuen Gesellschaft münden, auch NewCo genannt. Banken fungieren meist als Geldgeber, die gleichzeitig die neue Unternehmung auf Basis des Cash Flows und der Risikoteilung überprüfen.

Private Equity und Vertragliche Regelungen

Den Einfluss auf die Strategie und das Management eines Unternehmens stellen Geschäftsordnungen und Beteiligungsvereinbarungen vertraglich sicher. In der Regel engagiert sich der Investor zeitlich begrenzt in einem Zeitraum von vier bis sieben Jahren. Im Streitfall kann der Investor den Gesellschafter aus dem Unternehmen hinauskaufen. Der Kaufpreis hängt von der Dauer der Beteiligung und vom Ausscheidungsgrund des Gesellschafters ab (Good Leaver, Grey Leaver oder Bad Leaver).

Die vertragliche Sicherung soll potenzielle Konflikte zwischen Investoren und Gesellschaftern auf gerichtlicher Ebene vermeiden. Eine weitere Sicherheit für den Investor schaffen die Drag-along-Regelungen, die den Exit des Investors realisieren. Wenn der Investor seine Beteiligung veräußern möchte, sind alle Gesellschafter dazu gezwungen, kann er von den Gesellschaftern verlangen, ihre Beteiligung zu gleichen Konditionen zu verkaufen. Die Vinkulierungsklauseln wirken zugunsten des Investors.

Für die Vertragsverhandlungen mit einem Private-Equity-Investor sollten sich alle Gesellschafter über wesentliche Bestandteile in einem Beteiligungsvertrag informieren. Wichtige Vereinbarungen zu klären sind unter anderem die „Shoot out“-Klauseln oder die Leaver-Bedingungen.

Wir beraten Sie gerne zu Beteiligungsfragen und im Speziellen zu Fragen zu Private-Equity-Beteiligungen. Wir unterstützen Sie 

  • bei allen rechtlichen Anliegen zu Unternehmenskäufen und Verkäufen.
  • bei der Gestaltung von Verträgen für Beteiligungen und Unternehmenskäufe.
  • bei steuerlichen Belangen in Bezug auf Transaktionen (M&A).
  • in Streitfällen zwischen Gesellschaftern und Kapitalgebern

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