GmbH – Wiederholende Einziehung eines Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG ist möglich, auch wenn der Betroffene nicht mehr in der Gesellschafterliste steht
Der BGH stellte in einem Urteil vom 10.11.2020 erfreulich praxisorientiert fest, dass ein materiell berechtigter Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr in deren Gesellschafterliste eingetragen ist, kein Scheingesellschafter ist. Der materiell berechtigte Gesellschafter kann deshalb z.B. über seinen Geschäftsanteil verfügen; allerdings kann er mangels formaler Gesellschafterstellung nach § 16 Abs. 1 GmbHG keine Rechte gegenüber der GmbH beanspruchen. Der BGH urteilte insbesondere über eine wiederholende Einziehung eines Geschäftsanteils eines Gesellschafters an einer GmbH nach § 34 GmbHG, welcher bereits [...]