Ansprechpartner aus unserem Team
Frank Löffler ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und der Kanzleiinhaber.
Weiterführendes
Allgemeines Minderheitsschutz als Beschränkung der Mehrheitsmacht Herleitung Minderheitsschutz als Ausfluss der Bestandsgarantie des Art. 14 GG Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Treuepflicht […]
Eine Gesellschaftsgründung mit mehreren Gesellschaftern verlangt eine individuell ausgefertigte GmbH-Satzungsgestaltung.
Sonderrechte in der GmbH sind vielfältig und werden regelmäßig in Familiengesellschaften - z.B. in der vorweggenommenen Unternehmensnachfolge - vereinbart.
Der Gesellschafterstreit in der 2-Personen-GmbH, insbesondere bei einer 50:50-Beteiligung, kann gewonnen oder vermieden werden.
In der GmbH-Gesellschafterversammlung geht es um Gesellschafterbeschlüsse, Abstimmung, Stimmrecht, Stimmverbot, Versammlungsleiter und Gesellschaftsvertrag.