Hochspezialisierte Rechtsberatung
im Gesellschaftsrecht

Einführung in das Gesellschaftsrecht: Eine Brücke zwischen Wirtschaft und Recht

Das Gesellschaftsrecht ist ein zentraler Pfeiler im Wirtschaftsrecht und spielt eine entscheidende Rolle in der modernen Geschäftswelt. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft und zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft selbst.

Unsere Kanzlei hat sich auf das Gesellschaftsrecht spezialisiert und bietet umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Unser Fokus liegt dabei auf der Verbindung von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, um unseren Mandanten eine ganzheitliche Beratung zu bieten.

Wir verstehen, dass jedes Unternehmen einzigartig ist und eine individuelle Herangehensweise erfordert. Daher bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele unserer Mandanten zugeschnitten sind.

Unser Team von erfahrenen Anwälten im Gesellschaftsrecht arbeitet eng mit unseren Mandanten zusammen, um ihre Geschäftsziele zu verstehen und die besten rechtlichen Lösungen zu finden. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten einen erstklassigen Service zu bieten und sie durch die Komplexität des Gesellschaftsrechts zu navigieren.

Unsere Spezialgebiete im Gesellschaftsrecht: Expertise, die zählt

Unsere Kanzlei bietet eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich des Gesellschaftsrechts an. Wir haben uns auf verschiedene Aspekte des Gesellschaftsrechts spezialisiert, um unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten.

  1. Aktiengesellschaft und Aktienrecht: Wir beraten Unternehmen in allen Fragen des Aktienrechts, von der Gründung einer Aktiengesellschaft bis hin zu komplexen Transaktionen und Umstrukturierungen.
  2. GmbH und GmbH-Recht: Unsere Experten im GmbH-Recht unterstützen Sie bei der Gründung einer GmbH, bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und bei der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen.
  3. Genossenschaften und Genossenschaftsrecht: Wir beraten Genossenschaften in allen rechtlichen Fragen, von der Gründung bis zur Auflösung.
  4. Personengesellschaften: Wir bieten umfassende rechtliche Beratung für Personengesellschaften, insbesondere GbR, OHG, KG, und GmbH & Co. KG.
  5. M&A, Umwandlungen, Unternehmensverkauf: Wir begleiten unsere Mandanten bei M&A-Transaktionen, Umwandlungen und Unternehmensverkäufen und bieten strategische Beratung und Verhandlungsführung.
  6. Stiftungen und Stiftungsrecht: Wir beraten Stiftungen in allen rechtlichen Fragen, von der Gründung bis zur Verwaltung.

Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine umfassende und qualitativ hochwertige rechtliche Beratung zu bieten. Wir sind stolz auf unsere Expertise in diesen Spezialgebieten des Gesellschaftsrechts und freuen uns darauf, Sie in allen Fragen des Gesellschaftsrechts zu unterstützen.

Was ist Gesellschaftsrecht? Ein tiefer Einblick

Das Gesellschaftsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftsrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb von Gesellschaften. Aber was genau bedeutet Gesellschaftsrecht? Und wie unterscheidet es sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene?

Das Gesellschaftsrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die die Gründung, Führung, Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften betreffen. Es legt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter fest und regelt die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft.

Auf nationaler Ebene regelt das Gesellschaftsrecht die verschiedenen Formen von Gesellschaften, wie zum Beispiel die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Führung dieser Gesellschaften fest.

Auf europäischer Ebene gibt es eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen, die das Gesellschaftsrecht regeln. Diese europäischen Regelungen ergänzen das nationale Gesellschaftsrecht und bieten einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen für Gesellschaften in der gesamten Europäischen Union.

Auf internationaler Ebene gibt es verschiedene Abkommen und Verträge, die das Gesellschaftsrecht regeln. Diese internationalen Regelungen bieten einen rechtlichen Rahmen für die Gründung und Führung von Gesellschaften in verschiedenen Ländern und regeln die Beziehungen zwischen Gesellschaften aus verschiedenen Ländern.

Das Gesellschaftsrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das eine fundierte Kenntnis und Erfahrung erfordert. Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, von der Gründung einer Gesellschaft bis zur Lösung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Berührungspunkte des Gesellschaftsrechts mit anderen Rechtsgebieten: Eine interdisziplinäre Perspektive

Das Gesellschaftsrecht ist ein vielseitiges Rechtsgebiet, das zahlreiche Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten aufweist. Diese Interaktionen sind oft komplex und erfordern eine umfassende Kenntnis verschiedener Rechtsgebiete.

Ein wichtiger Berührungspunkt ist das IT-Recht. In der digitalen Welt von heute ist es unerlässlich, dass Unternehmen die rechtlichen Aspekte der Informationstechnologie verstehen. Dies kann Fragen des Datenschutzes, des Urheberrechts und der Vertragsrecht im IT-Bereich umfassen.

Ein weiterer wichtiger Berührungspunkt ist das UN-Kaufrecht. Wenn Unternehmen international tätig sind, müssen sie die Regelungen des UN-Kaufrechts verstehen und einhalten. Dies kann Fragen der Vertragsgestaltung, der Lieferbedingungen und der Streitbeilegung betreffen.

Darüber hinaus gibt es Berührungspunkte mit vielen anderen Rechtsgebieten, wie dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht und dem Insolvenzrecht. Diese Interaktionen können komplex sein und erfordern eine fundierte Kenntnis und Erfahrung in diesen Rechtsgebieten.

Unsere Kanzlei bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts und seiner Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um ihre Geschäftsziele zu verstehen und die besten rechtlichen Lösungen zu finden.

Rechtsformen für Unternehmen und Personenvereinigungen: Ein Leitfaden

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die ein Unternehmen treffen muss. Die Rechtsform bestimmt viele Aspekte des Unternehmens, von der Haftung der Gesellschafter bis hin zu steuerlichen Fragen.

Es gibt eine Vielzahl von Rechtsformen für Unternehmen und Personenvereinigungen. Hier sind einige der häufigsten:

  1. Personengesellschaften: Dazu gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Bei diesen Gesellschaftsformen haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
  2. Körperschaften/Kapitalgesellschaften: Dazu gehören die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei diesen Gesellschaftsformen ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt.

Jede Rechtsform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und ist für bestimmte Arten von Unternehmen und Personenvereinigungen besser geeignet. Die Wahl der richtigen Rechtsform erfordert eine sorgfältige Überlegung und eine fundierte Kenntnis des Gesellschaftsrechts.

Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Wahl der richtigen Rechtsform. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um ihre Geschäftsziele zu verstehen und die beste Rechtsform für ihre Bedürfnisse zu finden.

Kapitalgesellschaften

Aktiengesellschaften (AG)

Der Vorstand einer AG genießt umfangreiche Handlungsfreiheiten. Auf der anderen Seite schützen die hohen formalen Anforderungen der AG die meist große Anzahl von Teilhabern (Aktionäre).

GmbH

Hochspezialisierte Rechtsberatung für GmbHs, GmbH-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer

Societas Europaea (SE)

Die SE ist eine europäische Aktiengesellschaft. In Deutschland ist auf eine SE im Wesentlichen das Aktienrecht anzuwenden. Die SE hat Vorteile, wenn die Gesellschaft beispielsweise innerhalb Europas ihren Sitz in ein anderes Land verlegen will.

Personengesellschaften

BGB-Gesellschaft (GbR)

Die GbR entsteht praktisch „von allein“, sobald sich zwei oder mehrere Personen zusammentun und einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Das ist vielen Gründern nicht bewusst.

GmbH & Co. KG

Die Kombination aus KG und GmbH hat steuerliche Vorteile, kann der Unternehmensfortführung dienen, bei der Sanierung notleidender Unternehmen helfen oder Interessengemeinschaften fördern.

Einzelunternehmen und andere

Einzelunternehmer (EU)

Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn sich eine Person als Gewerbetreibender oder Freiberufler allein selbständig macht. Die Haftung ist unbeschränkt.

Genossenschaft (e.G.)

Die Genossenschaft ist ein Kooperationsmodell mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.

Stille Gesellschaft (stG)

Die stille Gesellschaft wird aus rein wirtschaftlichen Erwägungen vereinbart. Steuerliche Motive oder eine Vermögensanlage sind Gründe für diese Innengesellschaft.

Verein (e.V.)

Der eingetragene Verein verfolgt einen ideellen Zweck. Dabei geht der Verein keinem wirtschaftlichen Zwecken nach und hat auch keine Gewinnabsichten.

Auswahl der passenden Rechtsform: Ein strategischer Schritt

Die Auswahl der passenden Rechtsform ist eine strategische Entscheidung, die einen erheblichen Einfluss auf die Zukunft eines Unternehmens haben kann. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung und die steuerlichen Verpflichtungen, sondern auch die Führung und das Wachstum des Unternehmens. Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der passenden Rechtsform, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele unserer Mandanten zugeschnitten ist.

Gestaltung von Satzung und Gesellschaftsvertrag: Das Fundament eines Unternehmens

Die Satzung und der Gesellschaftsvertrag sind das Fundament eines Unternehmens. Sie legen die Regeln und Verfahren für die Führung des Unternehmens fest und regeln die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern. Eine sorgfältige und durchdachte Gestaltung der Satzung und des Gesellschaftsvertrags ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Satzung und Gesellschaftsvertrag, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen und Zielen unserer Mandanten entsprechen.

Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen: Entscheidende Momente im Unternehmensleben

Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen sind entscheidende Momente im Leben eines Unternehmens. Sie sind die Plattform für die Entscheidungsfindung und bieten den Gesellschaftern die Möglichkeit, ihre Rechte auszuüben und die Richtung des Unternehmens zu bestimmen. Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen.

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten: Für Ihre Rechte einstehen

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten können komplex und herausfordernd sein. Sie erfordern eine fundierte Kenntnis des Gesellschaftsrechts und eine effektive Strategie. Ob es sich um Fragen des Wettbewerbsverbots, der Geschäftschancenlehre oder anderer gesellschaftsrechtlicher Fragen handelt, unsere Kanzlei steht bereit, um unsere Mandanten durch den Prozess zu führen und für ihre Rechte einzustehen.

Ergänzende Themen

Unternehmenskauf (M&A)

Ein Unternehmen besteht aus einer Sach- und Rechtsgesamtheit von vielen einzelnen Gegenständen, Verträgen, Verbindlichkeiten etc. Eine Unternehmenstransaktion ist deshalb sehr komplex.

Umwandlungen (UmwG)

Formwechsel, Verschmelzungen, Spaltungen etc. müssen sehr sorgfältig bearbeitet werden, um beispielsweise Steuerverbindlichkeiten zu vermeiden. Wir kennen uns hier aus!

Vorratsgesellschaft

Wir stellen Vorratsgesellschaften wie GmbH, SE, AG, KG usw. zur Verfügung.

Das sagen unsere Mandanten

Was können wir für Sie tun?

Wünschen Sie eine Rechtsberatung zum Gesellschafts-, Handels- oder Steuerrecht? Oder haben Sie ein konkretes Thema, von dem Sie denken, dass wir Ihnen helfen können? Dann schreiben Sie uns. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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Frank Löffler