Das Handelsregister ist eine von den Amtsgerichten öffentlich geführte Liste, die Informationen zu Kaufleuten und Gesellschaften offen legt. Zu diesen Informationenzählen u.a. der Namen, die Rechtsform und das Stammkapital. Das Handelsregister schafft Transparenz im Rechtsverkehr und für vertragliche Partner des jeweiligen Unternehmens. Bestehend aus zwei Abteilungen kümmert sich das HRA grundsätzlich um Personengesellschaften, während des HRB sich mit Kapitalgesellschaften befasst.