Das Privatvermögen dient privaten Zwecken und wird nicht in der Bilanz der Gesellschaft ausgewiesen. Einzelunternehmer, Unternehmer einer GbR oder PartG haften mit ihrem privaten Vermögen, wenn die Zahlungsunfähigkeit ihrer Unternehmung droht. Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (& einer GmbH & Co. KG) haften grundsätzlich mit dem Stammkapital der Gesellschaft und sind damit haftungsbeschränkt.