Eine Existenzvernichtung besteht, wenn Gesellschafter das Gesellschaftsvermögens zweckentfremdet einsetzen, d.h. Vermögenswerte, die zur Erfüllung von Verbindlichkeiten dienen, ohne Ausgleich entnommen werden. Dadurch kann der Gesellschafter das Unternehmen in die Insolvenz führen. Dementsprechend können Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft über das Stammkapital hinaus mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.