Am 26.04.2019 ist zur Stärkung der Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen das gleichnamige Geschäftsgeheimnis-Schutzgesetz in Kraft getreten.
Dieses Gesetzt sieht neue Regelungen für das gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung von Unterlassungs-, Vernichtungs-, Herausgabe-, Schadenersatz- und Auskunftsansprüchen vor. Auch die Strafbarkeit bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen ist darin neu geregelt. Doch was bedeutet das neue Gesetz für Unternehmen?
Wir sagen dazu:
Nach der nunmehr gültigen Definition liegt ein Geschäftsgeheimnis nur dann vor, wenn das Unternehmen die Information durch „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ schützt. Inhaber von Unternehmen bzw. Geschäftsführer oder Vorstände sollten deshalb Maßnahmen zur Einstufung und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ergreifen, da sonst der Verlust des Geheimnisschutzes droht.