Schenkungssteuer

Achtung: Schenkungsteuer bei Ausschluss aus der Genossenschaft

Der Ausschluss eines Mitglieds aus einer vermögenden Genossenschaft mit einer kleinen Mitgliederzahl – etwa in der Landwirtschaft – kann erhebliche steuerliche Folgen für die verbleibenden Mitglieder haben.

Was ist passiert?

In einem aktuellen Fall beschloss der Vorstand und der Aufsichtsrat den Ausschluss eines Mitglieds aus einer Agrargenossenschaft.

Die Agrargenossenschaft mit insgesamt 61 Mitgliedern und insgesamt 114 Genossenschaftsanteilen hat einen Verkehrswert von ca. 50 Mio. €.

Obwohl die 31 Genossenschaftsanteile des betroffenen Mitglieds rund 13,6 Mio. € wert sind, soll er laut Satzung eine Abfindung nur in Höhe des Nennwerts (pro Anteil 3.100 €) der 31 Genossenschaftsanteile erhalten, nämlich insgesamt nur 96.100 € (3.100 x 31).

Die Differenz zwischen tatsächlichem Wert der 31 Geschäftsanteile und dem Nennbetrag in Höhe von 13,5 Mio. € soll wirtschaftlich bei den übrigen 60 Mitgliedern mit 83 Genossenschaftsanteilen verbleiben.

Folge: Schenkungsteuer für alle verbleibenden Mitglieder

Der Wertzuwachs pro Genossenschaftsanteil liegt bei rund 162.700 € (13,5 Mio. € geteilt durch 83 verbleibende Genossenschaftsanteile).

Schenkungssteuer für 1 Anteil

Nach Abzug des Freibetrags (20.000 €, Steuerklasse III) verbleibt für die Mitglieder, die ledigleich 1 Genossenschaftsanteil halten, jeweils ein steuerpflichtiger Betrag von 142.700 €.

Daraus ergibt sich eine individuelle an das Finanzamt zu zahlende Schenkungsteuer von rund 42.810 € (142.700 € x 30%) für jedes Mitglied, dass 1 Genossenschaftsanteil an der eG hält.

Schenkungssteuer für mehrere Anteile

Hält ein Genossenschaftsmitglied mehrere Anteile, zum Beispiel 5 Anteile, beträgt der Wertzuwachs bei diesem Mitglied 813.500 € (162.700 € x 5).

Nach Abzug des Freibetrags (20.000 €, Steuerklasse III) verbleibt für das Mitglied, welches 5 Genossenschaftsanteile hält, ein steuerpflichtiger Betrag von 793.500 €.

Daraus ergibt sich eine individuelle an das Finanzamt zu zahlende Schenkungsteuer von rund 238.050 € (793.500 € x 30%) für den Genossen, der 5 Genossenschaftsanteile an der eG hält.

Rechtssprechung

Wichtig: Nach aktueller Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 10.04.2024 – II R 22/21) genügt der objektive Vermögensvorteil. Es kommt nicht darauf an, ob die 60 Genossen den Vermögenszuwachs durch Anwachsung wollten oder kannten.

Weitere Beiträge zur Schenkungssteuer in Agrargenossenschaften können Sie unter

Schenkungssteuer im Gesellschaftsrecht

Vorstandshaftung bei Kapitalverwässerung von Genossenschaftsanteilen in Agrargenossenschaften

§ 7 ErbStG I Schenkung in kleinen, personalistisch strukturierten Genossenschaften mit wenigen Mitgliedern und großem Vermögen

Schenkung durch Anteilszeichnung

Schenkungssteuer Anteilszeichnung

Schenkung durch Ausschluss  

Schenkungssteuer Ausschluss

Genossenschaft, Geschäftsanteile und Treuepflicht

Werterhöhung Genossenschaftsanteile

nachlesen.

Fazit:

Vorstand und Aufsichtsrat müssen Ausschlüsse sorgfältig vorbereiten und die Mitglieder vorab über steuerliche Risiken informieren. Andernfalls drohen Steuerbelastungen und Schadensersatzansprüche.

 

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