Das Recht der BGB-Gesellschaft wird reformiert.
Uns liegt ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz –MoPeG) vor. Danach soll ein neu strukturiertes Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zum 01.01.2023 in Kraft treten. Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist wieder das Leitbild der Personengesellschaften Mit dem Modernisierungsgesetz wird das Recht der GbR an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern angepasst. "Das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird innerhalb des bestehenden Systems, das heißt unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Personengesellschaften, [...]