Geschäftsführerhaftung – Darlehen oder Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion?
Der BGH beschäftigte sich mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel in einem Darlehensvertrag. Abzugrenzen war, ob ein bankgeschäftstypisches Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung vorlag, oder eine Wesensänderung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Außerdem war zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Darlehensnehmer bzw. deren gesetzlicher Vertreter (B als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der D) ohne die dafür erforderliche behördliche Erlaubnis Bankgeschäfte in Form der Annahme anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 Fall 2 [...]