Rechtsmissbräuchlicher Bestellungsantrag Sonderprüfer gemäß § 142 AktG bzw. Antrag auf Sonderprüfung nach § 315 AktG
Ein rechtsmissbräuchlicher Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung nach § 315 AktG (Sonderprüfer, Sonderprüfung) führt zum Verlust des materiellen Antragsrechts. Sonderprüfer nach § 142 AktG I Sonderprüfung nach § 315 AktG Ein rechtsmissbräuchlicher Antrag liegt nach einer Entscheidung des OLG München, Beschluss vom 06.07.2021 – 31 Wx 236/21 regelmäßig dann vor, wenn sich der Aktionär mit seinem Antrag einen Lästigkeitswert, aus dem er einen Sondervorteil aufbauen will, anstrebt. Wenn es dem Aktionär nicht um die interessen der Gesellschaft, sondern primär [...]