Für Vorstände und Aufsichtsräte
Viele Aktiengesellschaften stehen derzeit vor dem Problem, dass ihre jährliche Hauptversammlung ansteht, aber aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie eine – bisher notwendige Präsenzveranstaltung – mit einer Vielzahl von Aktionären schlichtweg nicht möglich ist.
Das COVID-19-Maßnahmengesetz vom 27.3.2020 erlaubt es, präsenzlose Hauptversammlungen einer AG durchzuführen.
Wir, als auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei, verfügen über das notwendige Know-How zu allen Fragen rund um die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen. Neben dem Spezialwissen im Aktienrecht und dessen Anpassungen durch das COVID-19-Maßnahmengesetz verfügen wir auch über die erforderliche Technik und passwortgeschützten Internetservice, die für eine Hauptversammlung ohne die Teilnahme von Aktionären erforderlich ist.
Wir können auch auf eine 30jährige Erfahrung in der Beratung von normalen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften zurückgreifen.