Hochspezialisierte Rechtsberatung
im Steuerrecht
Ihre Fachanwälte im Steuerrecht
Das Steuerrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts und regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Es unterliegt stetigen Änderungen, die regelmäßig zur weiteren Verkomplizierung der Steuernormen und zum Verlust der Steuerklarheit führen.
Das Steuerrecht ist untrennbar mit dem Zivilrecht, insbesondere dem Gesellschaftsrecht verbunden. Keine zivilrechtliche bzw. gesellschaftsrechtliche Gestaltung oder Planung sollte ohne vorherige Prüfung der steuerlichen Auswirkungen erfolgen. Denn meist sind es gerade diese Steuereffekte (Beispiel: ungewollte Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven), die der gewünschten zivilrechtlichen Vorstellung entgegenstehen und nach anderen Lösungsansätzen verlangen.
Die zunehmende Kompliziertheit des Steuerrechts, verstärkt durch europäische Einflüsse, macht es dem Laien darüber hinaus nahezu unmöglich, die bestehenden steuerlichen Pflichten überhaupt zu verstehen und schließlich zu erfüllen. Dies steht wiederum im krassen Gegensatz zu den strengen Maßstäben, welche die Finanzverwaltung wie auch die obersten Gerichte insbesondere im Bereich der Haftung von Organen (Geschäftsführer, Vorstände) für die Steuerschulden ihrer Gesellschaften oder aber auch im Bereich des Steuerstrafrechts anlegen. Nicht umsonst sprach Herr Prof. Dr. Joachim Lang im Vorwort seines Werkes „Steuerrecht“ von einem „steuersystematischen Scherbenhaufen“ infolge des „Trends zur Experimentiergesetzgebung“.
Löffler – Rechtsanwälte, Steuerberater und Fachanwälte sind seit vielen Jahren hochspezialisiert auf das Steuerrecht und alle damit zusammenhängenden Fragen. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere im Rahmen der Steuergestaltung bei
- Unternehmensgründungen (z.B. Abwägungen zur Rechtsformwahl, laufende Besteuerung),
- Umstrukturierungen (Anteilsübertragungen, Umwandlungen, Aufnahme von Gesellschaftern),
- Unternehmensnachfolgen,
- der Beendigung von Unternehmen,
- der sonstigen steuerlichen Prüfung und Bewertung von zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und Verträgen,
jeweils auch zum Zwecke der Einholung einer Zweitmeinung und im Rahmen der steuerlichen Abwehrberatung bei
- steuerlichen (Außen)Prüfungen (Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen, Lohnsteuerprüfungen, steuerlichen Nachschauen),
- Verhandlungen mit der Finanzbehörde,
- der Führung von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gegen die Finanzbehörden,
- vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof in finanzgerichtlichen Streitigkeiten.
Auch beraten und vertreten wir Sie in Steuerstrafverfahren und Steuerordnungswidrigkeiten.
Was können wir für Sie tun?
Wünschen Sie eine Rechtsberatung zum Gesellschafts-, Handels- oder Steuerrecht? Oder haben Sie ein konkretes Thema, von dem Sie denken, dass wir Ihnen helfen können? Dann schreiben Sie uns. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.