Eine erfolgreiche Unternehmensfinanzierung bestimmt über den weiteren Erfolg des Unternehmens. Aufbauend auf den Zielen des Unternehmens wird ein Business-Plan erstellt, der als Grundlage für die Unternehmensfinanzierung fungiert.
Im Entscheidungsprozess für eine optimale Unternehmensfinanzierung (Corporate Finance) müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Zu berücksichtigen gelten
- Formen der Unternehmensfinanzierung,
- der Einfluss des Kapitalgebers,
- Verhandlungen mit Banken und Investoren,
- die steuerlichen Auswirkungen als auch
- die Vermeidung von Konflikten mit Investoren
Formen der Unternehmensfinanzierung
Unternehmensfinanzierung durch Eigenkapital
Manche Unternehmen finanzieren sich allein durch ihr Eigenkapital. Durch das Einbringen von Eigenkapital ins Unternehmen können Gesellschafter die Bonität der Gesellschaft steigern.
Bei einer Unternehmensfinanzierung durch Eigenkapital haben Firmen die Möglichkeit sich selbst mit Hilfe der Gewinnthesaurierung zu finanzieren. Im Rahmen der Gewinnthesaurierung wird der Gewinn nicht ausgeschüttet, sondern verbleibt im Unternehmen.
Neben einem privaten Kredit fördern öffentliche Kreditanstalten (wie zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW) kleine und mittelständische Unternehmen.
Eine Kopplung von Eigenkapital und Fremdkapital schafft eine solide Basis für den Erfolg einer Gesellschaft. Eine allgemeingültige Regel, wie sich die Verteilung von Eigenkapital und Fremdkapital verhalten soll, gibt es nicht.
Unternehmensfinanzierung mit Fremdkapital
Die Fremdfinanzierung weist unterschiedliche Formen auf. Als meistgewählte Form der Unternehmensfinanzierung versprechen Bankkredite eine rasche Liquidität für die Unternehmung.
Im Gegensatz zur Bank haben Investoren kein Recht auf die Rückzahlung der Investition, weswegen sie auch ein höheres Risiko eingehen, gleichzeitig aber auf eine höhere Rendite spekulieren. Mit dem Risikokapital, als Venture Capital bezeichnet, finanzieren Kapitalgeber Startups, die aufgrund ihres hohen Sicherheitsrisikos und der noch nicht vorhandenen Gewinne keine andere Finanzierung erhalten. Venture-Capital-Gesellschaften
Beteiligungskapital bildet eine weitere Form der Fremdfinanzierung, indem Anteile verkauft werden. Private Equity charakterisiert ein Beteiligungskapital, bei dem die Investoren sich am operativen Geschäft beteiligen, um eine möglichst hohe Rendite zu erwirtschaften.
Für ein Darlehen, wie beispielsweise das patriarchische Darlehen, erhält der Kapitalgeber vom Darlehensnehmer einen Anteil am Gewinn. Zudem vereinbart man häufig eine Festverzinsung, der durch den Anteil am Gewinn aufgestockt wird.
Mezzanine-Kapital ist sowohl für Startups als auch für mittelständische und große Konzerne von Interesse, denn es ergänzt das Eigenkapital und das Fremdkapital. Der große Vorteil von Mezzanine-Kapital für mittelständische Unternehmen ist die maßgeschneiderte Finanzierung. Die Art der Beteiligung des Kapitalgebers am Unternehmen lässt sich im Gegensatz zu anderen Finanzierungsformen fein steuern. Investor können sowohl Banken, Versicherungsfirmen oder Venture-Capital-Gesellschaften als auch auch private Kapitalgeber sein.
Einfluss des Investors bei Beteiligungen
Bei der Wahl des richtigen Investors sollte nicht darauf geachtet, wer das meiste Geld in die Firma einbringt. Impulse, Knowhow und ein Netzwerk von weiteren Investoren können Kapitalgeber in eine Firma zu einem wertvollen Berater machen. Deswegen sollte das Interessen- und Branchenprofil des Kapitalgebers mit berücksichtigt werden. Als Berater kann ein Investor in jeder Unternehmensphase, aber insbesondere in der Frühphase eines Unternehmens wertvoll sein.
Wenn sich ein Unternehmen dafür entscheidet, einen Investor an einer Gesellschaft zu beteiligen, sollte der Unternehmer sich bereits über die Ziele der Unternehmung im Klaren sein und eine strukturierte Finanzplanung über Ertrag, Umsatz, Investition, Bilanz und Liquidität vorweisen. Im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung wird das Unternehmen einer Risikoprüfung zur besseren Kalkulierbarkeit der Risiken unterzogen.
Gewisse Mitspracherechte fordert der Eigenkapitalgeber ein, die innerhalb eines Vertrags festgehalten werden und Streitfälle vor Gericht vermeiden sollen. Grundsätzlich unterscheidet man beim Einfluss des Investors nach direkter und stiller Beteiligung.
Bei der direkten Beteiligung erwirbt der Investor Unternehmensanteile und tritt als Anteilseigner nach außen hin auf. Eine direkte Beteiligung setzt spezielle Rechtsformen voraus, wie beispielsweise GmbH und AG, die direkte Beteiligungen ermöglichen. Meist vereinbart man eine Minderheitsbeteiligung des Investors am Unternehmen.
Da eine stille Beteiligung im Rahmen der Unternehmensfinanzierung sich als äußerst flexibel erweist, ist sie sowohl für Kapitalgeber als auch für das Unternehmen von Interesse. Einerseits tritt der Kapitalgeber nicht als Gesellschafter nach außen hin auf. Als Gegenleistung für seine Einlage wird der Investor am Gewinn beteiligt. Andererseits ist die stille Beteiligung für Personen- als auch Kapitalgesellschaften von Vorteil, wenn kein weiterer Einfluss auf das operative Geschäft erwünscht ist. Wicht ist, die Regelung der Haftung und Gewinnbeteiligung als auch der Steuerbelastung. Die Mitspracherechte können ebenfalls individuell ausgearbeitet werden.
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- bei der Gestaltung von Verträgen
- Vermeidung von Konflikten