Verbindlichkeiten sind zu erbringende Leistungen (Schulden) des Unternehmens (Schuldner) gegenüber seinen Gläubigern. Sie werden in der Bilanz auf der Seite der Passiva aufgeführt. Man unterscheidet zwischen kurzfristigen und langfristigen Verbindlichkeiten. Sowohl geschäftliche Beziehungen mit verbundenen Unternehmen, Verhältnisse zu Anteilseignern als auch Anzahlungen auf Bestellungen zählen unter anderem zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Langfristige Verbindlichkeiten bestehen gegenüber Kreditinstituten, wie beispielsweise die Tilgung eines Kredits. Schuldner sind nicht auf unbegrenzte Zeit zur Zahlung verpflichtet. Nach drei Jahren Verjährungsfrist kann der Gläubiger seine Forderungen nicht mehr vor Gericht geltend machen.