Handelsregister

Ab dem 01.08.2022 ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) kostenfrei und ohne Registrierung möglich.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 besteht für jedermann die Möglichkeit, alle Registerinhalte kostenlos und ohne Registrierung  bzw. Login abzurufen: Eine weitere Erleichterung und Förderung der Geschäftstätigkeit auf dem Weg der Digitalisierung.

Art. 11 Nr. 4 DiRUG hob die Gebührenbestimmung auf, die bisher Kosten von EUR 4,50 für den Abruf von Daten und von EUR 1,50 für jedes Dokument vorsah (früher Teil 1 Hauptabschnitt 1 Abschnitt 4 des Kostenverzeichnisses zum Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (JVKostG)).

Geschäftsleute und Unternehmen

Geschäftsleute und Unternehmen, die sich über Veränderungen bei bestimmten Vertragspartnern informieren wollen oder ihre Strategie für die Unternehmensentwicklung entwerfen, können ohne Registrierung und Abrufgebühren die nötigen Informationen einsehen und herunterladen.

Kostenfrei abrufbar sind bspw. in der Abteilung B für Kapitalgesellschaften  Beteiligungsverhältnisse, Vertretungsbefugnisse, Gesellschafterlisten, Gesellschafterverträge, Protokolle der Gesellschafterbeschlüsse, Übernahmeerklärungen usw.

Die damit wegfallenden Einnahmen aus dem Abruf von Dokumenten aus den Handelsregistern (wie Handelsregisterauszügen, Gesellschafterlisten etc.) sollen über eine Bereitstellungsgebühr kompensiert werden. Diese wird fällig, wenn Informationen und Dokumente in das Handelsregister aufgenommen werden und beträgt 1/3 der Eintragungsgebühr (Nr. 6000 GV HRegGebV).

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